Initiative für kostenlose Notschlafplätze

INKONO

Unsere Antwort auf das Schreiben von Stadträtin Wehsely

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Wir haben erneut einen offenen Brief an Stadträtin Wehsely verfasst, weil in ihrem Schreiben viele Fragen offen geblieben sind (>>Schreiben von Wehsely als PDF<<, >>Antwort an Wehsely als PDF<<)

Wien, am 04.10.2010

Sehr geehrte Frau Stadträtin Wehsely!

Wir danken für die Beantwortung unseres Briefes. Leider bleiben wesentliche Fragen und Bedenken, die von der Initiative für kostenlose Notschlafplätze formuliert wurden, in Ihrem Schreiben weiterhin unbeantwortet.
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Oktober 5, 2010 at 8:25 am

Veröffentlicht in Nächtigungsgebühr verhindern!

Antwortschreiben von Stadträtin Wehsely

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Am Freitag erreichte uns die Antwort von Stadträtin Wehsely auf unseren offenen Brief: >>Schreiben von Wehsely als PDF<<, >>Antwort an Wehsely als PDF<<

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bezug nehmend auf Ihren offenen Brief betreffend „Kostenregelung für Notquartiere“ ist es mir ein großes Anliege dazu Stellung zu nehmen und auch gleichzeitig verkürzt darstellte Informationen zu korrigieren.
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Written by wohnungslos

Oktober 5, 2010 at 8:14 am

Veröffentlicht in Stellungnahmen

DEMO gegen Nächtigungsgebühren

Mittlerweile haben sich – unabhängig von unserer Initiative – betroffene obdachlose Menschen selbst organisiert und rufen unter dem Motto „Wir lassen uns nicht unterkriegen“ zu einer Demonstration auf. INKONO unterstützt diese Demonstration und fordert dazu auf, sich mit den Betroffenen zu solidarisieren und an der Demonstration teilzunehmen!

9. Oktober 2010 – 9:00 Uhr – Christian Broda Platz

(Anfang Mariahilfer Straße/Westbahnhof)

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Oktober 2, 2010 at 10:03 pm

„Kostenbeitrag“ für Nachtnotquartiere stoppen!

Die Initiative für kostenlose Notschlafplätze („INKONO“) wurde von MitarbeiterInnen der Wiener Wohnungslosenhilfe gemeinsam mit dem Österreichischen Berufsverband der SozialarbeiterInnen, Landesgruppe Wien, ins Leben gerufen. Unterstützt wird die Initiative bisher von: Straßenzeitung Augustin, Libertäre Initiative Sozial Arbeitender (LISA), Interessensgemeinschaft GPA-djp work@social, Konsequente Interessenvertretung/Unabhängige GewerkschafterInnen in der GdG – KMSfB, Armutskonferenz, Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO), Aktive Arbeitslose, Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt – BIEN Austria und Unabhängige GewerkschafterInnen im öffentlichen Dienst und Ausgegliederte.

Im Rahmen der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung hat der Fond Soziales Wien (FSW) beschlossen, dass wohnungslose Menschen ab 1. September die Nachtnotquartiere nur noch 2 Monate kostenlos nutzen dürfen. Danach wird ein „Kostenbeitrag“ von 4 Euro pro Nacht bzw. 120 Euro pro Monat für die Übernachtung eingehoben. Damit wird von der bisherigen Praxis, die Schlafplätze generell kostenlos zur Verfügung zu stellen, abgegangen. Die Nachtnotquartiere dienen zur Überbrückung, bis ein Wohnplatz über das Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe (BZWO) vermittelt werden kann. Bereits jetzt müssen Wohnungslose allerdings mehrere Wochen warten, um überhaupt einen Termin im BZWO zu bekommen. Die Verweildauer in den Nachtnotquartieren beträgt – je nach individueller Problemlage – zwischen 6 und 12 Monate, teilweise auch länger (z.B. Personen im Substitutionsprogramm oder Wohnungslose mit Hunden).

ExpertInnen gehen davon aus, dass zahlreiche Menschen, die bisher das niederschwellige Angebot der Nachtnotquartiere in Anspruch genommen haben, aufgrund der finanziellen und bürokratischen Hürde von diesem Hilfssystem ausgeschlossen werden, da sie etwa aufgrund von Suchterkrankungen (Spielsucht, Drogen, Alkohol, …) ihr Einkommen bereits verbraucht haben.

Zu befürchten ist, dass sozialarbeiterische Unterstützung für wohnungslose Menschen massiv erschwert würde und die betroffenen Menschen ohne Unterkunft auf der Straße landen. Die durch den Verwaltungsaufwand entstehenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen, gerade vor dem Hintergrund der überschaubaren Anzahl von Betroffenen. ExpertInnen befürchten darüber hinaus massive Folgekosten im Sozial- und Gesundheitsbereich, sowie vermehrte Konflikte im öffentlichen Raum.

Wir fordern daher die zuständige Sozialstadträtin Sonja Wehsely und die Verantwortlichen des Fonds Soziales Wien (FSW) auf, von der Einführung eines Kostenbeitrages für Nachtnotquartiere Abstand zu nehmen.

>>> Jetzt unterzeichnen <<<

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September 16, 2010 at 6:39 pm

Veröffentlicht in Nächtigungsgebühr verhindern!

Solidaritätsnote des Netzwerks Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt – BIEN Austria.

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Gestern erreichte uns folgende Solidartitätsnote und Unterstützungserklärung des Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt – BIEN Austria:

Das Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt – BIEN Austria, das für ein bedingungsloses und die Teilhabe sicherndes Grundeinkommen eintritt, kritisiert die seit 1. September in Wien geltende Regelung, dass obdachlose Personen in Nachtnotquartieren pro Übernächtigung 4 Euro zu entrichten haben. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist weder existenz- noch teilhabesichernd und auch nicht repressionsfrei. Jetzt dient dieser angebliche soziale Meilenstein als Argument dafür, den Druck auf die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft weiter zu erhöhen. An die Stelle von (vorenthaltenen) Rechten treten zusätzliche Pflichten. Der Stadtregierung ist es nicht zu blöd, den sozialbürokratischen Aufwand weiter zu steigern und die Armen mit einer solchen schwarzen Pädagogik „zu fordern und zu fördern“. Das kommt vielleicht gut in der Bevölkerung an – wer denkt nicht, dass die Armen kontrolliert und bestraft gehören? Gleichzeitig soll nicht auffallen, dass Reiche nach wie vor begünstigt werden.

Der FSW (Fonds Soziales Wien) begründet die Einhebung von 4 Euro pro Übernächtigung in Nachtnotquartieren damit, dass in der bedarfsorientierten Mindestsicherung (bMS) ein Betrag von 186 Euro für Wohnen inkludiert ist, der wenigstens teilweise „zweckgebunden“ verwendet werden soll. Die Wiener Mindestsicherung ersetzt ab 1. September 2010 die Sozialhilfe, das WSHG (Wiener Sozialhilfegesetz) gilt jedoch für Unterkunft in Häusern für Obdachlose und Pflege weiter. Bei einer Übernächtigung in einem Nachtnotquartier der Caritas, von Rotem Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund und Wieder Wohnen kann aber von „Wohnen“ nicht gesprochen werden, denn diese bestehen in der Regel aus „Kabinetten mit fünf Betten, die in der Früh verlassen werden müssen“, so die berechtigte Kritik des „Augustin“. Privatsphäre und Intimität sind praktisch ausgeschlossen; an Körperpflege ist unter solchen Umständen nicht zu denken, die muss nämlich anderswo in Anspruch genommen und extra bezahlt werden. Ein erhöhter finanzieller Bedarf ergibt sich auch deshalb, weil Lebensmittel nicht auf Vorrat eingekauft, gelagert oder gekühlt werden können.

Betroffen von dieser Regelung sind ausschließlich obdachlose Bezieher der bMS. Lt. Wiener Mindestsicherungsgesetz sind jedoch nur solche Personen berechtigt, die bMS zu beziehen, die arbeitsfähig und arbeitswillig sind. Diese Bedingungen werden wohl kaum von obdachlosen oder wohnungslosen Personen erfüllt werden können, womit den Ärmsten der Armen mit dem Entzug der bMS gedroht wird. Alles in allem eine ebenso willkürliche wie überflüssige und wohl nur schwer administrierbare Maßnahme der Stadt Wien. Damit wird nicht nur die ohnehin schon schwierige Lebenssituation betroffener Personen unnötig erschwert, sondern auch die aufreibende Arbeit von SozialarbeiterInnen.

Das Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt – BIEN Austria solidarisiert sich mit den Betroffenen sowie den SozialarbeiterInnen und betont, dass mit der Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung die sozialen Probleme keineswegs beseitigt, sondern im Gegenteil noch verschärft werden. Die restlose Abschaffung von Armut, und damit ein Leben in Freiheit und Würde für alle, kann nur Erfolg haben durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

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Oktober 2, 2010 at 9:09 pm

Anfrage des BAWO zur Unterbringung obdachloser EU-BürgerInnen in Wien für kommenden Winter

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO) wendet sich ebenfalls mit einem offenen Brief an Sozialstadträtin Wehsely, um zu erfahren, welche Hilfsangebote  die Stadt Wien für obdachlosen EU-BürgerInnen geplant hat, die bis dato keine Ansprüche nach dem Wiener Sozialhilfegesetz haben.

An die Sozialstadträtin Mag. Sonja Wehsely

Sehr geehrte Frau Mag. Wehsely,

In Wien leben bekanntlich etwa 350 Menschen auf der Straße bzw. in unmenschlichen Unterkünften, die durch eine restriktive Auslegungspraxis der Sozialhilfe zur Zeit keinen Anspruch auf Unterbringung in der Wiener  Wohnungslosenhilfe haben. Zumeist handelt es sich hierbei um EU – BürgerInnen aus Osteuropa.
Im vergangenen Winter wurde (nach der Uni-Besetzung) auf dieses Problem mit der spontanen Eröffnung einer Notschlafstelle im Caritas – Haus „St.Josef“ reagiert.

Der Europäische Gerichtshof betrachtet es als Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wenn einem Menschen der Zugang zu Wohnungslosenhilfe-Einrichtungen und –diensten verwehrt wird, wenn sich dieser in einer Notlage befindet, aus der er sich selbst wegen der zahlreichen Arbeits- und Erwerbsverbote nicht befreien kann. Die Verweigerung kommt einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung gleich.

Das Forum Wien der Bundesarbeitgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO) richtet deshalb folgende Fragen an Sie als zuständige Stadträtin der Stadt Wien:

Wie bereitet sich die Stadt Wien auf die Tatsache vor, dass im kommenden Winter wieder fast 400 Menschen auf der Straße schlafen müssen?

Wird diesen Wohnungslosen im Winter wieder ein Not-Nachtquartier zur Verfügung gestellt?

Gibt es einen Plan für eine adäquate Unterbringung oder werden wieder in einer spontanen Hau-Ruck-Aktion Matten in einem Keller aufgelegt werden?

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Sepp Ginner, Obmann der BAWO

Written by wohnungslos

September 28, 2010 at 1:08 pm

Veröffentlicht in Stellungnahmen

Stellungnahme der BAWO zur Einführung einer Nächtigungsgebühr in Wiener Notschlafstellen

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Von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO) erreichte uns folgende Stellungnahme, die von der BAWO auch an Sozialstadträtin Wehsely übermittelt wurde:

Die Gemeinde Wien plant, ab November von NächtigerInnen in Nacht-Notunterkünften einen  „Nächtigungsbeitrag“ von €4,- pro Nacht einzuheben. Dies wird damit begründet, dass in der Wiener Mindestsicherung ein Anteil von € 186,- für anfallende Wohnkosten ausbezahlt wird, unabhängig davon ob die Anspruchsberechtigten über Wohnraum verfügen oder nicht.

Abgesehen vom massiven Verwaltungsaufwand, der mit einer Kostenpflicht verbunden wäre, stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe folgendes fest:

Eine Notunterkunft ist keine Wohnung!

Die Unterbringung nur über Nacht in Mehrbettzimmern ohne rechtliche Absicherung kann nicht mit dem Wohnen in einer Wohnung gleichgesetzt werden.

Die Direktüberweisung des Wohnkostenanteils vom Magistrat an die Notunterkünfte wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Kosten für ein Nächtigungsbett keine Wohnkosten sind.

Kostenpflicht für einen Schlafplatz führt zu Straßenobdachlosigkeit und versteckter Wohnungslosigkeit.

Notunterkünfte müssen in Notsituationen schwellenlos nutzbar sein. Es muss auch Menschen mit schwerwiegenden Problemen, die sich auf deren finanzielle Situation auswirken (z.B. Suchterkrankung) möglich sein, bis zur Bewältigung der Krise und der Möglichkeit zur Aufnahme in einer adäquaten
(betreuten) Unterkunft in einer Notunterkunft zu nächtigen.

Erfahrungsgemäß sind viele NächtigerInnen in Notunterkünften nicht einmal BezieherInnen der Mindestsicherung und daher vollkommen mittellos.

Die Übernachtungsmöglichkeit in einer Notschlafstelle muss für die Betroffenen auch zukünftig gesichert sein. Die Einhebung von Gebühren darf nicht dazu führen, dass bedürftige Menschen in Krisensituationen ihre Nächtigungsmöglichkeit verlieren.

Mit freundlichen Grüßen
Sepp Ginner, Obmann der BAWO

Written by wohnungslos

September 27, 2010 at 2:00 pm

Offener Brief an Sozialstadträtin Sonja Wehsely

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Nachdem es keine/r der Verantwortlichen der Mühe Wert gefunden hat, auf unsere Argumente und Kritikpunkte einzugehen, haben wir uns dazu entschlossen einen offenen Brief an Sozialstadträtin Sonja Wehsely zu adressieren. Der Brief wurde an alle österreichischen Medien, ebenso wie an die Einrichtungen der Wiener Wohnungslosenhilfe, sowie an andere relevante sozialen Institutionen, politische Parteien und Initiativen weitergeleitet.

Sehr geehrte Frau Stadträtin Wehsely!

Innerhalb weniger Tage haben mehr als 1.000 Personen unsere Initiative für kostenlose Notschlafplätze (https://wohnungslos.wordpress.com) unterstützt und richten mit uns die Forderung an Sie, die geplante Einführung einer Nächtigungsgebühr sofort zurückzunehmen.

Wir sind enttäuscht über die Beharrlichkeit, mit der Sie und Ihre ParteikollegInnen die fachlichen Argumente von ExpertInnen gegen die geplante Maßnahme ignorieren und in Ihren Wortmeldungen zur Causa auf keinen, der von uns ins Treffen geführten, Kritikpunkte eingehen.

Wir können nicht akzeptieren, dass in Wien von einer sozialdemokratischen Stadträtin, die von sich selbst behauptet, dass „das Streben nach Solidarität, Chancengleichheit, Gerechtigkeit und Selbstbestimmung die bestimmende Kraft“ ihrer Arbeit sei, sozialer Verantwortungslosigkeit und Kälte Vorschub geleistet wird.

Aus diesem Grund weisen wir erneut mit Nachdruck auf unsere bereits formulieren Bedenken hin. Wir fordern Sie auf, folgende Fragen nicht mit den immer gleichen Phrasen zu beantworten, sondern mit der – ihrem Amt und ihren persönlichen Werten – angemessenen Sachlichkeit und Ernsthaftigkeit:

  1. Wie entkräften Sie die Befürchtungen der ExpertInnen aus der Wiener Wohnungslosenhilfe, die aufgrund ihrer fachlichen Expertise und Erfahrung davon ausgehen, dass die finanziellen und bürokratischen Hürden zahlreiche Menschen vom Hilfssystem der Nachtnotquartiere ausschließen werden und sozialarbeiterische Unterstützung für wohnungslose Menschen massiv erschwert wird?
  2. Warum argumentieren Sie die Einführung eines Kostenbeitrages für Notschlafplätze beharrlich mit dem inkludierten Wohnkostenanteil in der Mindestsicherung, obwohl Sie wissen, dass es sich bei der Übernachtung in einem Nachtnotquartier definitiv nicht um Wohnen handelt, da:
    – Die Unterkünfte erst am Abend betreten werden dürfen und bei Tagesbeginn verlassen werden müssen;
    – Die wohnungslosen Menschen fast ausschließlich in Mehrbettzimmern übernachten und es nur Gemeinschaftssanitäranlagen gibt;
    – Privatsphäre nicht gegeben ist?
  3. Wie sollen Wohnungslose bestehende Schulden (v.a. bei Wiener Wohnen) begleichen und für Kaution/Provision Geld ansparen, wenn sie ihren „Wohnkostenanteil“ für die Notnächtigung bezahlen müssen?
  4. Welche sozialplanerischen Berechnungen wurden angestellt, um die sozialarbeiterische Mehrarbeit für Abklärung und Aufklärung der KlientInnen sowie die administrativen, bürokratischen und infrastrukturellen Kosten für die Abwicklung der Einhebung des „Kostenbeitrages“ den zu erwartenden „Folgekosten“ (v.a. im Gesundheitsbereich) gegenüberzustellen und wie sehen die Ergebnisse aus?

In Erwartung Ihrer Antworten,  Initiative für kostenlose Notschlafplätze (INKONO)

Written by wohnungslos

September 27, 2010 at 9:19 am

GPA-djp work@social unterstützt Anliegen der Beschäftigen in Notschlafstellen

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Statt Sozialarbeit und Beratung mehr administrative Verwaltung

Wien (OTS/ÖGB) – Die GPA-djp Interessengemeinschaft work@social unterstützt die Anliegen der Beschäftigten aller Wiener Notschlafstellen, die ab September von KlientInnen, die mehr als zwei Monate ein Nachtnotquartier nutzen und die neue Mindestsicherung beziehen, einen Kostenbeitrag für die Übernachtungen einheben sollen. Damit wird wertvolle Zeit, die für Sozialarbeit und Beratung genutzt werden sollte, für die administrative Verwaltung dieser Beiträge verbraucht. ++++

Betroffen sind die Beschäftigten aller Wiener Notschlafstellen, die von unterschiedlichen sozialen und karitativen bzw. privaten Vereinen betrieben werden. Daher haben die Beschäftigten der Wiener Wohnungslosenhilfe die Initiative für kostenlose Notschlafplätze („INKONO“) ins Leben gerufen. Unterstützt wird die Initiative auch von der GPA-djp Interessengemeinschaft work@social.

Unverständlich für die Beschäftigten ist, dass die vorhersehbar schwierige Einhebung des Kostenbeitrags durch die SozialarbeiterInnen und -betreuerInnen einen administrativen Aufwand verursacht, der in keiner Relation zum finanziellen Ergebnis stehen wird und für die notwendige Beratung und Betreuung sinnvoller eingesetzt wäre. Außerdem bedeutet diese Maßnahme eine noch höhere Belastung der SozialarbeiterInnen und -betreuerInnen, da KlientInnen bei Nichtbezahlung im Extremfall der Schlafplatz verweigert werden müsste. Damit wird die Beschäftigungssituation in diesem bereits jetzt sehr fordernden Bereich noch schwieriger.

Die Beschäftigten und die work@social in der GPA-djp fordern daher, das niederschwellige Angebot für Nachtnotquartiere wie bisher aufrecht zu erhalten sowie die Umsetzung dieser Maßnahme noch einmal zu überdenken und den Anliegen der Beschäftigten im diesem Bereich die nötige Aufmerksamkeit und Unterstützung zu gewähren.

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September 24, 2010 at 9:40 am

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SP-Wagner zu Vassilakou: „Ahnungslosigkeit bei Armutsbekämpfung ist zynisch“

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Der SPÖ Rathausklub reagiert auf die Presseaussendungen von KPÖ und Grünen wie folgt: SP-Wagner zu Vassilakou: „Ahnungslosigkeit bei Armutsbekämpfung ist zynisch“

Man kann sich seine Verwandtschaft nicht aussuchen, aber das gemeinsame Vorgehen der grünen Spitzenkandidatin Maria Vassilakou mit der KPÖ von heute ist allzu skurril. Nicht weniger peinlich und punkto Zynismus kaum mehr zu überbieten, ist die Ahnungslosigkeit von Vassilakou in Sachen Armutsbekämpfung“, erklärte heute der Vorsitzende des Sozialausschusses, SPÖ-Gemeinderat KR Kurt Wagner. „Zum Einen ist die Mindestsicherung seit 1. September in Kraft, Frau Vassilakou glaubt aber, dass die alte Sozialhilfe weiterbesteht und die Mindestsicherung erst kommt. Zum Anderen sind die 186 Euro Wohnkostenanteil an der Mindestsicherung nicht einkürzbar – diese bleiben für MindestsicherungsbezieherInnen auf jeden Fall erhalten, sogar bei Arbeitsunwilligkeit“, sagt Wagner.

Für „Vassilakou zum Mitschreiben“ formulierte Wagner: Die Caritas und andere TrägerInnen der Wiener Wohnungslosenhilfe erhalten vom Fonds Soziales Wien eine finanzielle Förderung für die Bereitstellung von Nachtquartiersplätzen für Menschen ohne Obdach oder Wohnung. Wie auch die Mindestsicherung wird diese Förderung aus Sozialhilfegeldern finanziert. Menschen ohne Obdach, die einen Nachtquartiersplatz benötigen, erhalten diesen weiterhin zwei Monate lang kostenlos. Wer länger als diese zwei Monate einen Nachtquartiersplatz in Anspruch nehmen möchte und die Mindestsicherung bezieht, muss einen Kostenbeitrag in Höhe von 4 Euro pro Nächtigung entrichten.

„Auch wohnungslose Menschen erhalten über die Mindestsicherung einen Betrag zur Deckung ihres Wohnbedarfs, und dieser sollte zumindest teilweise auch zweckgebunden eingesetzt werden. Das ist eine Frage der sozialpolitischen Steuerung. Es kann kein Ziel sein, dass Menschen länger als irgend notwendig in einer Notschlafstelle bleiben. Wir wollen eine längerfristige Reintegration – und das geht nur über ein Stufensystem in der Wohnungslosenhilfe“, sagt Wagner

Die Abwicklung über P7 der Caritas stellt sicher, dass tatsächlich nur diejenigen Personen den Kostenbeitrag zahlen, die eine Mindestsicherung beziehen oder über ein entsprechendes Einkommen verfügen.

Written by wohnungslos

September 23, 2010 at 12:33 pm

Veröffentlicht in Stellungnahmen

Kommentar von INKONO zu Wagner

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Kurt Wagner findet es in seiner Aussendung nicht der Mühe wert, auf das Argument einzugehen, dass es sich beim Übernachten in einem Notquartier NICHT um ein Wohnverhältnis handelt, da es unter Tags verlassen werden muss.

Selbstverständlich kann es kein Ziel sein, „dass Menschen länger als irgend notwendig in einer Notschlafstelle bleiben“. Eine längerfristige Reintegration über das Stufensystem in der Wohnungslosenhilfe wird allerdings gerade durch die Einführung eines „Kostenbeitrages“ konterkariert.

Es ist bezeichnend, dass keine/r der Verantwortlichen seitens der Stadt Wien bzw. des FSW auf die Argumentationen von INKONO in ihren öffentlichen Stellungnahmen eingeht, sondern eine Maßnahme, die von der überwiegenden Mehrheit der ExpertInnen aus der Wohnungslosenhilfe abgelehnt wird, um jeden Preis durchgesetzt werden soll.

Written by wohnungslos

September 23, 2010 at 12:30 pm